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Untreue; Vermögensschaden; Spekulationsgeschäft
ZWF 2018/13
; RIS-Justiz RS0131816
Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.