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Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
Schrottmeyer

Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz

Kommentar und Querschnittsmaterien mit Anmerkungen von Otto Plückhahn

2. Aufl. 2012

Print-ISBN: 978-3-7073-1360-4

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Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz (2. Auflage)

S. 275Anhang - Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige

A. Überblick über die Grundvoraussetzungen


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  • Darlegung der Verfehlung
□
  • Offenlegung der bedeutsamen Umstände
□
  • Schadensgutmachung
□
  • Rechtzeitigkeit
□
  • Täternennung
□

B. Darlegung der Verfehlung

I. Allgemeines

  • Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich.

  • Nur vollständige Darlegung der Verfehlung führt zur vollständigen Straffreiheit (andernfalls nur Teilwirkung).

  • Jede Person kann die Selbstanzeige für den Täter erstatten (unabhängig davon, ob bevollmächtigt oder nicht).

II. Notwendiger Inhalt


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• Ausdrückliche Darlegung der Verfehlung:
- Es kam zu einer Verkürzung.
□
- Welche Abgaben waren davon betroffen?
□
- Wodurch wurde die Verkürzung bewirkt (Handlung/Unterlassung)?
□
- Periode, in welche die Verkürzung fällt.
□
• Konkludente Darlegung der Verfehlung:
- Abgabe einer (korrigierten) Steuererklärung, aus welcher die Verfehlung erschlossen werden kann (Achtung auf Täternennung!)
□

S. 276III. Mögliche Arten der Darlegung der Verfehlung


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  • Schriftlich
□
  • Mündlich (nicht telefonisch!)
□
  • Kombination mündlich/schriftlich
□
  • Per Fax
□
  • Per FinanzOnline
□

IV. Darlegung der Verfehlung an ein Zoll- bzw Finanzamt


Tabelle in neuem Fenster öffnen
  • Zollamt: wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Mono...

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