Schrottmeyer

Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz

Kommentar und Querschnittsmaterien mit Anmerkungen von Otto Plückhahn

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1360-4

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Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz (2. Auflage)

S. 275Anhang - Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige

A. Überblick über die Grundvoraussetzungen


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  • Darlegung der Verfehlung
  • Offenlegung der bedeutsamen Umstände
  • Schadensgutmachung
  • Rechtzeitigkeit
  • Täternennung

B. Darlegung der Verfehlung

I. Allgemeines

  • Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich.

  • Nur vollständige Darlegung der Verfehlung führt zur vollständigen Straffreiheit (andernfalls nur Teilwirkung).

  • Jede Person kann die Selbstanzeige für den Täter erstatten (unabhängig davon, ob bevollmächtigt oder nicht).

II. Notwendiger Inhalt


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• Ausdrückliche Darlegung der Verfehlung:
 
 
– Es kam zu einer Verkürzung.
 
– Welche Abgaben waren davon betroffen?
 
– Wodurch wurde die Verkürzung bewirkt (Handlung/Unterlassung)?
 
– Periode, in welche die Verkürzung fällt.
• Konkludente Darlegung der Verfehlung:
 
 
– Abgabe einer (korrigierten) Steuererklärung, aus welcher die Verfehlung erschlossen werden kann (Achtung auf Täternennung!)

S. 276III. Mögliche Arten der Darlegung der Verfehlung


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  • Schriftlich
  • Mündlich (nicht telefonisch!)
  • Kombination mündlich/schriftlich
  • Per Fax
  • Per FinanzOnline

IV. Darlegung der Verfehlung an ein Zoll- bzw Finanzamt


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  • Zollamt: wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Mono...

Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz

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