Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
2. Aufl. 2012
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S. 275Anhang - Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige
A. Überblick über die Grundvoraussetzungen
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B. Darlegung der Verfehlung
I. Allgemeines
Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich.
Nur vollständige Darlegung der Verfehlung führt zur vollständigen Straffreiheit (andernfalls nur Teilwirkung).
Jede Person kann die Selbstanzeige für den Täter erstatten (unabhängig davon, ob bevollmächtigt oder nicht).
II. Notwendiger Inhalt
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• Ausdrückliche Darlegung der Verfehlung: | ||
- Es kam zu einer Verkürzung. | □ | |
- Welche Abgaben waren davon betroffen? | □ | |
- Wodurch wurde die Verkürzung bewirkt (Handlung/Unterlassung)? | □ | |
- Periode, in welche die Verkürzung fällt. | □ | |
• Konkludente Darlegung der Verfehlung: | ||
- Abgabe einer (korrigierten) Steuererklärung, aus welcher die Verfehlung erschlossen werden kann (Achtung auf Täternennung!) | □ |
S. 276III. Mögliche Arten der Darlegung der Verfehlung
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IV. Darlegung der Verfehlung an ein Zoll- bzw Finanzamt
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