Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
2. Aufl. 2012
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9. Kapitel - Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige - Beurteilungskriterien
A. Einleitung
705
Damit der Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zukommen kann, muss diese zwar nicht freiwillig (), jedoch rechtzeitig sein.
B. Relevanter Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit
706
Das Erfordernis der Rechtzeitigkeit der Darlegung der Verfehlung hat vor allem den Zweck, den Missbrauch der Selbstanzeigebestimmung zur vorsätzlichen Begehung von Finanzvergehen auszuschließen (Scheil, Selbstanzeige Rz 368). Im Tatzeitpunkt soll der Täter nicht abschätzen können, bis wann er seine Verfehlung darlegen kann, um straffrei zu werden.
707
Die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige wird in § 29 Abs 1 bzw Abs 3 und § 49a Abs 2 geregelt.
708
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit ist das tatsächliche Einlangen der Selbstanzeige bei der zuständigen Behörde maßgeblich; auf den Zeitpunkt der Postaufgabe kommt es sohin nicht an (; ; -W/08; Scheil, Selbstanzeige Rz 389; Reger/Hacker/Kneidinger, FinStrG I3 § 29 Rz 17), da es sich nicht um die Wahrung einer prozessualen Frist handelt ().
709
Unter tatsächlichem...