Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
3. Aufl. 2016
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S. 329Anhang - Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige
A. Überblick über die Grundvoraussetzungen
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B. Darlegung der Verfehlung
Allgemeines
Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich; der Inhalt ist entscheidend.
Nur vollständige Darlegung der Verfehlung führt zur vollständigen Straffreiheit (andernfalls nur Teilwirkung).
Jede Person kann die Selbstanzeige für den Täter erstatten.
Notwendige Angaben
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– Es kam zu einer Verkürzung. | □ | |
– Welche Abgaben waren davon betroffen? | □ | |
– Wodurch wurde die Verkürzung bewirkt (Handlung/Unterlassung)? | □ | |
– Periode, in welche die Verkürzung fällt. | □ | |
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– Abgabe einer (korrigierten) Steuererklärung, aus welcher die Verfehlung erschlossen werden kann (Achtung auf Täternennung!); zur USt siehe § 29 Abs 7 | □ |
S. 330Mögliche Arten der Darlegung der Verfehlung
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Darlegung der Verfehlung an ein Zoll- bzw Finanzamt
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