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Schrottmeyer

Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz

Kommentar und Querschnittsmaterien

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3148-6

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Dokumentvorschau
Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz (3. Auflage)

IX. Rechtzeitigkeit: Keine Betretung auf frischer Tat

§ 29 Abs 1 letzter Satz:

Sie ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. (BGBl I 2010/104)

889

Betreten auf frischer Tat iSd § 29 Abs 1 letzter Satz bedeutet, dass das Behördenorgan die Tatbegehung unmittelbar (selbst) wahrgenommen hat, ohne dass es noch weiterer Erhebungen (Befragungen) bedarf ().

890

Auf frischer Tat betreten werden kann der Täter nur, sobald und solange er die Tathandlung setzt (Scheil, Selbstanzeige Rz 497; Lehner, taxlex 2006, 663): Der Täter muss sich gleichsam vor den Augen eines anderen strafbar machen und der andere muss erkennen, dass der Täter ein Verhalten an den Tag legt, durch das er den Tatbestand eines Finanzvergehens verwirklicht.

891

Die Kontrolle eines Reisenden mit eingangspflichtigen Waren nach Passieren des „Grünkanals“ auf einem Flughafen entspricht dem Betreten auf frischer Tat, das der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige entgegensteht ().

892

Betretung auf frischer Tat durch Privatpersonen ist nicht schädlich (Scheil, Selbstanzeige Rz 502). Alle Organeder Abgabenbehörden und alle Organe anderer Behörden und Ämter, die Verfolgungshandlungen i...

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