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ZWF 2, März 2019, Seite 91

Geldwäsche-Compliance-Pflichten von Beratern in Deutschland

Talaska, Geldwäsche-Compliance in Anwalts- und Steuerberatungskanzleien, PStR 2018, 250

Durch das deutsche Geldwäschegesetz wird Kreditinstituten, Rechtsanwälten und Steuerberatern eine Reihe von Pflichten auferlegt. Darunter fällt auch die Risikoanalyse. Diese zielt darauf ab, die spezifischen Risiken in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung im Geschäftsbetrieb des Verpflichteten umfassend und vollständig zu erfassen, zu identifizieren, zu kategorisieren, zu gewichten und darauf aufbauend geeignete Geldwäsche-Präventionsmaßnahmen zu treffen. Diese Sorgfaltspflichten sind ab dem Moment der Begründung einer Geschäftsbeziehung wahrzunehmen. Die bloße Anbahnungsphase ist davon noch nicht erfasst. Auch der Einzelauftrag (zB einmaliger Auftrag zur Erstellung der Buchführung etc) führe nach Ansicht der Autoren noch nicht zu einer Pflichtauslösung.

In Deutschland ist bei Steuerberatern und Rechtsanwälten die Verdachtsmeldepflicht beschränkt, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf Informationen bezieht, die der Steuerberater oder Rechtsanwalt im Rahmen eines der Schweigepflicht unterliegenden Mandatsverhältnisses erhalten hat. Da sich die Schweigepflicht auf alles erstreckt, was der Berate...

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