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Auskunft aus dem Finanzstrafregister
Toifl/Mayerhöfer, Strafregisterauskünfte zu finanzstrafrechtlichen Verurteilungen, SWK 7/2019, 399
Die betroffene Person selbst hat auf begründeten Antrag und unter Vorlage eines Identitätsnachweises ein Auskunftsrecht. Unter Hinweis auf eine erteilte Vollmacht kann dieses Auskunftsbegehren auch vom Steuerberater oder Rechtsanwalt der betroffenen Person gestellt werden. In der Praxis erfolgt der Antrag formlos per E-Mail (post.fa07-st01@bmf.gv.at) oder Fax (050/2335910081) an das Team 1 der Finanzstrafbehörde Wien. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Der Antrag hat Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Grund der Anfrage und die gewünschte Zustelladresse zu enthalten.