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ZWF 2, März 2019, Seite 75

Verwaltungsstrafen; Verantwortlichkeit der zur Außenvertretung befugten Organe; Organisationsverschulden

§§ 5, 9 VStG; § 11 VbVG; § 30 DSG

Breuss/Wollmann, Strafbarkeit von Unternehmen im Verwaltungsstrafrecht, ecolex 2018, 1140

Die Autoren gehen der Frage nach, ob ein genereller Ausschluss der Strafbarkeit der vertretungsbefugten Organe nach § 9 VStG zumindest im Finanz- und Bankensektor sinnvoll wäre, sofern bereits gegen die juristische Person eine Verwaltungsstrafe verhängt worden ist. Die Verschuldensvermutung des § 5 Abs 1 Satz 2 VStG und der strenge Maßstab für ein wirksames Kontrollsystem in Kombination mit der hohen Aufsichtsintensität der Branche würde zu einer Vielzahl von Bestrafungen führen, die als unbillig hart und ungerecht erlebt würden. Im nunmehrigen rechtlichen Umfeld, das jetzt auch die Bestrafung von Unternehmen erlaube, sei § 9 VStG in vielen Konstellationen nicht (mehr) zeitgemäß.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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