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ZWF 2, März 2019, Seite 67

Zur strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche durch die neue Geldwäsche-Richtlinie

Lukas Staffler

Mit bemerkenswerter Geschwindigkeit hat der Unionsgesetzgeber eine Richtlinie zur Harmonisierung des Strafrechts im Bereich der Geldwäschebekämpfung erlassen. Damit erreicht die Geldwäschegesetzgebung auf Unionsebene einen neuen Meilenstein. Die Mitgliedstaaten haben bis zum Zeit, ihre Rechtsordnungen entsprechend anzupassen. Dieser Beitrag zeichnet die Eckpfeiler der neuen Geldwäsche-RL nach und beleuchtet Auswirkungen auf das innerstaatliche Strafrecht.

1. Vorbemerkung

Die Kriminalisierung der Geldwäsche schreitet gerade im internationalen Kontext rasch voran. Ein gewichtiger Akteur ist diesbezüglich die Europäische Union. Nach dem Vorbild des sogenannten Straßburger Geldwäsche-Übereinkommens, das 1990 im Europarat ausgearbeitet wurde, beschritt die EG/EU zunächst mit der Gemeinsamen Maßnahme (1998) und dem Geldwäsche-Rahmenbeschluss (2001) eine Kriminalisierungsoffensive der Geldwäsche, die 2005 die 3. Geldwäsche-RL hervorbrachte. Im Anschluss an die im Jahr 2012 veröffentlichten FATF-Empfehlungen nahm die Geldwäschegesetzgebung auf Unionsebene erneut Fahrt auf. Auf die 4. Geldwäsche-RL aus dem Jahr 2015 folgte 2018 die 5. Geldwäsche-RL, die im Zeichen der digitalen Geldwirtschaf...

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