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ZWF 5, Oktober 2018, Seite 243
Vertagung; Beweisergebnisse; anderes Strafverfahren
ZWF 2018/47
; RIS-Justiz RS0132094
Eine Vertagung der Hauptverhandlung zum Zweck, Beweisergebnisse abzuwarten, die in einem anderen Strafverfahren erst gewonnen werden sollen, entspricht nicht dem Gesetz.