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Wirksame Ressortverteilung
ZWF 2022/10
; Papst/Rettenbacher, BFG: Finanzstrafrechtliche Bedeutung einer faktischen Geschäftsverteilung, ZSS 2021, 205
Besteht zwischen zwei Geschäftsführern einer GmbH eine interne Ressortverteilung, aus der sich ergibt, dass ein Geschäftsführer allein für das Rechnungswesen und die Übermittlung der Buchhaltung an den Steuerberater verantwortlich ist, so ist der andere Geschäftsführer für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die fristgerechte Entrichtung der Vorauszahlungen nicht verantwortlich und daher nicht gemäß § 33 Abs 2 lit a FinStrG zu bestrafen.
Im konkreten Fall beurteilte das BFG die Aussagen der beiden Geschäftsführer über die tatsächlich gelebte interne Ressortverteilung ausreichend, obwohl die zweite Geschäftsführerin im Firmenbuch als handelsrechtliche Geschäftsführerin eingetragen war und eine schriftliche Ressortverteilung fehlte.