NoVAG | Normverbrauchsabgabegesetz
1. Aufl. 2017
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§ 10 Bescheinigungspflicht
Übersicht der Kommentierung
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I. Rechtsentwicklung
1
§ 10 in der Stammfassung sah vor, dass der Unternehmer bei der Lieferung oder gewerblichen Vermietung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der NoVA auszustellen hat. Mit dem BudBG 2009 ist diese Verpflichtung für Fälle der gewerblichen Vermietung entfallen, da der diesbezügliche NoVA-Tatbestand in § 1 Z 2 bereits mit dem BudBG 2007 aufgehoben wurde.
II. Bedeutung
2
Die Bescheinigung sollte der Kontrolle der NoVA-Erhebung dienen, da die Bescheinigung gem § 10 ursprünglich gem § 13 Abs 1 aF bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden musste. Diese explizite Verpflichtung in § 13 Abs 1 ist zwischenzeitlich entfallen, wobei § 13 weiterhin eine - allgemeiner gefasste - Prüfpflicht der Zulassungsstelle dahingehend, ob gegen die Zulassung steuerliche Bedenken bestehen, vorsieht.
III. Ausstellungsverpflichtung
3
Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung gem § 10 besteht bei Lieferungen gem § 1 Z 1 und Z 4. Zur Ausstellung der Bescheinigung ist der liefernde Unternehmer verpflichtet. Inhaltlich muss ...