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Unzulässige Prozessstandschaft in der Rechtsschutzversicherung: Unabhängig von der Auslegung der Bedingungen kann eine bloße Mitversicherte nicht Prozessführungsbefugnis für fremdes Recht eines weiteren Mitversicherten geltend machen
Art 5 und Art 11 ARB 2009; § 74 VersVG
1. Mitversicherte Personen können Deckungsansprüche nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer geltend machen.
2. Die Ableitung der Prozessführungsbefugnis für ein fremdes Recht von der unter der Rechtsschutzversicherung mitversicherten Tochter an die ebenfalls mitversicherte Mutter ist ausgeschlossen. Diese würde – unabhängig davon, ob über Auslegung des Art 5.2 ARB 2009 oder über Zession – eine gewillkürte und daher unzulässige Prozessstandschaft darstellen.
Aus den Entscheidungsgründen des OGH:
1. ...
2.1. Bei der Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in den im Vertrag umschriebenen Bereichen und trägt die dem Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten (§ 158j Abs 1 Satz 1 VersVG). Die Rechtsschutzversicherung ist eine passive Schadensversicherung und keine Sachversicherung (RIS-Justiz RS0127808). Sie schützt den Versicherungsnehmer gegen das Entstehen von Verbindlichkeiten und bietet Versicherungsschutz gegen die Belastung des Vermögens des Versicherungsnehmers mit Rechtskosten. Sie ist eine echte Schadensversicherung im Sinne der § 49 bis 80 Vers...