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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 11 Untermietverbote

Friederike Lenk

1

§ 11 beschränkt das Recht des Vermieters, seinem Mieter die Untervermietung zu untersagen. § 11 ist nicht anwendbar im Vollausnahme- und Teilausnahmebereich des MRG und auch nicht auf Wirtschaftsparks.

Das Verbot der Untervermietung bezieht sich nur auf die Untervermietung im engeren Sinne, nicht jedoch auf andere Formen der Gebrauchsüberlassung, wie etwa die Überlassung der Wohnung an nahe Angehörige, die Abtretung des Mietrechtes, die Unternehmensverpachtung oder die Einbringung des Mietrechtes in eine Gesellschaft (Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht § 11 RZ 3; 7 Ob 582/89, 1 Ob 2124/96a).

2

Der Vermieter kann sich auf ein vertragliches Verbot der Untervermietung nur berufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In § 11 Abs 1 Z 1 bis 4 sind beispielhaft Gründe angeführt. Danach besteht ein Untersagungsrecht, wenn der Mietgegenstand zur Gänze untervermietet werden soll, der Untermietzins im Verhältnis zum Hauptmietzins unverhältnismäßig hoch ist oder ein Überbelag vorliegt, also die Zahl der Bewohner die Anzahl der Wohnräume übersteigt bzw zu befürchten is...

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