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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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Dokumentvorschau
Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 42a Vorzugspfandrecht für Erhaltungsarbeiten

Christian Weinzinger

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Voraussetzungen für das Vorzugspfandrecht
1-3
II.
Amtswegige Ersichtlichmachung im Grundbuch
4
III.
Befriedigung der besicherten Forderung
5

I. Voraussetzungen für das Vorzugspfandrecht

1

Diese Bestimmung ist auf Mietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG anzuwenden; auch § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG nimmt § 42a jedoch in den Geltungsbereich auf. Das Vorzugspfandrecht genießen lediglich die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich sowie sämtliche Hauptmieter (Hauptnutzungsberechtigte) des betroffenen Hauses hinsichtlich Forderungen aus Arbeiten, die vom Erhaltungsbegriff des § 3 Abs 2 umfasst sind - mit Ausnahme solcher zur Senkung des Energieverbrauchs (§ 3 Abs 2 Z 5) - wenn diese Arbeiten kraft eines öffentlich-rechtlichen Auftrages vorzunehmen waren, der Behebung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienten, oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes von bestehenden Wasserleitungs‑, Lichtleitungs‑, Gasleitungs‑, Beheizungs- (einschließlich der zentralen Wärmeversorgungsanlagen), Kanalisations- und sanitären Anlagen erforderlich waren und nach Erlassung einer einstweiligen Ver...

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