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Zeitlicher Risikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung
RSS-E 51/20
Schließt der Versicherer die Deckung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen für Unfälle aus, die sich vor Versicherungsbeginn ereignet haben, ist dies ein spezieller Risikoausschluss, der nicht durch den vereinbarten Entfall von Wartezeiten infolge Versichererwechsels beseitigt wird.
Die seit bei diesem Rechtsschutzversicherer versicherte Kundin begehrt Rechtsschutzdeckung für einen Rechtsstreit gegen einen Unfallversicherer nach einem Unfall vom . Mit Schreiben vom hat die Unfallversicherung aufgrund eines Sachverständigengutachtens eine Gesamtinvalidität der Antragstellerin von 5 % angenommen, was zu einer Leistungspflicht von 1 % der Versicherungssumme führt. Die Bemessung der Invalidität durch den Sachverständigen und die daraus resultierende Abrechnung hält die Versicherungsnehmerin für unrichtig.
Vereinbart sind die ARB 2018, deren Art 22 auszugsweise lautet:
„A.2. Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus
...
A.2.1. Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers, die Risiken des Versicherungsnehmers und der Mitversicherten (Artikel 5.1) abdecken;
...
3. Was ist im Allgemeinen Vertrags-R...