KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
4. Aufl. 2023
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S. VVorwort zur 4. Auflage
Folgende Änderungen nahm der Gesetzgeber seit der 3. Auflage vor:
Die Novelle BGBl I 2020/111 betrifft die Änderung einer Übergangsbestimmung betreffend die nicht mehr in Kraft stehenden § 18 und 21.
Die Novelle BGBl I 2020/165 regelt die pandemiebedingte Einkünfteermittlung für das ea KBG hinsichtlich Geburten im Jahr 2021.
Die Novelle BGBl I 2021/221 erhöht die Zuverdienstgrenze beim ea KBG und bei der Beihilfe zum KBG.
Die ZVN 2022 BGBl I 2022/61 passt § 31 Abs 4 KBGG und § 7 Abs 3 FamZeitbG an die durch die partielle Aufhebung den VfGH notwendig gewordene Neufassung des § 89 Abs 4 ASGG an.
Die Novelle BGBl I 2022/154 normiert eine Anspruchsberechtigung auf KBG für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Das Teuerungs-Entlastungspaket III BGBl I 2022/174 beseitigt die Anrechnung des FamZeitb auf das KBG, erhöht die Zuverdienstgrenze zum pauschalen KBG und führt eine Valorisierung der Leistungen nach beiden G ein.
Die Novelle BGBl I 2022/225 erhöht die Zuverdienstgrenzen bei ea KBG und bei der Beihilfe zum KBG.
Mehr als ein Drittel der Entscheidungen des 10. Senats des OGH entfiel in den Jahren 2019 und 2020 auf das KBG und den FamZeitb (Faber, DRdA 2022, 18). Die Judikatur des EuGH, VfGH und des OG...