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ZVers 3, Mai 2021, Seite 150

Haftung des Versicherungsmaklers: Grenzen der Dokumentationspflicht

§§ 27 und 28 MaklerG; § 1299 ABGB

Aus dem Treueverhältnis zwischen Auftraggeber und Makler ergeben sich für Letzteren Schutzpflichten, Sorgfaltspflichten und Beratungspflichten. Der Haftungsmaßstab des Versicherungsmaklers ist jener des § 1299 ABGB. Die Beurteilung einer Pflichtverletzung ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen des Auftraggebers vorzunehmen.

Aus der Begründung des OGH:

1. ...

2. Die Nachfrage, ob bezüglich einer in Teilen vorgelegten Versicherungspolizze einer dritten Person „etwas zu tun sei“, beantwortete der Makler rund ein Jahr vor dem Versicherungsfall damit, dass er zur genauen Überprüfung einer Vollmacht der Versicherungsnehmerin bedürfe, um alle erforderlichen Unterlagen und Informationen anfordern zu können. Dies wurde abgelehnt, weil die Versicherungsnehmerin aus gesundheitlichen Gründen nicht belastet werden sollte. Die Beurteilung der Vorinstanzen, dass der Makler aus den Gesprächen nicht erkennen konnte, dass die Klägerin Eigentümerin der Liegenschaft geworden war und daher für sich selbst eine Beratung betreffend die Feuerversicherung des Hauses anstrebte, ist im Einzelfall nicht zu beanstanden. Bestand abe...

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