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Unfallversicherung: Schlaganfall ist kein Unfall
Art 6 AUVB 2003
1. Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis liegt vor, wenn Kräfte auf den Körper einwirken, die außerhalb des Einflussbereichs des eigenen Körpers liegen.
2. Erleidet der Unfallversicherte eine spontane intrazerebrale Blutung in der Großhirnhemisphäre (Schlaganfall), ohne dass dies durch ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis ausgelöst worden wäre, und hat dieses Blutungsgeschehen auch keinen Unfall herbeigeführt, so ist der Schlaganfall weder die Folge eines Unfalls noch ist ein solcher Unfall als Folge des Schlaganfalls eingetreten.