zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Hitz

IT-Kollektivvertrag

Kommentar

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4136-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IT-Kollektivvertrag (2. Auflage)

Authentische Interpretation zu § 8 Abs 3 lit c IT-KVKürzung der Diäten bei Dienstreisen im Inland

§ 8 Abs. 3 IT-KV regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Reiseaufwandsentschädigung.

1. In Anhang II findet sich der Hinweis, wonach bei Inlandsdienstreisen das Taggeld gekürzt werden kann, wenn dem Arbeitnehmer Mahlzeiten (Mittagessen bzw. Abendessen) vom Arbeitgeber oder einem Dritten zur Verfügung gestellt oder nach Vorlage des Beleges vergütet werden. Dabei ist eine Kürzung des Taggeldes pro Mahlzeit (Mittagessen bzw. Abendessen) um jeweils 50% möglich.

Die Regelung folgt dabei den LStR 2002, Rz 724, wonach die Tagesgelder „pro bezahltem Mittagessen bzw. Abendessen um Euro 13,20 zu kürzen“ sind.

Zur Klarstellung haben die KV-Parteien mit Wirkung den Text der Anlage II auch in den KV übernommen. Dies in § 8 Abs. 3 lit. c IT-KV.

Um Missverständnisse zu vermeiden halten die KV-Parteien auf diesem Weg fest, dass die Kürzungsregelung bis zum nur Inlandsdienstreisen betroffen hat und dieser Grundsatz auch über den hinaus weiter gilt.

2. Für Auslandsdienstreisen ist diese Bestimmung nicht anzuwenden, sondern wird auch hier den LStR 2002 gefolgt, konkret Rz 729 (Kürzung um 2/3...

Daten werden geladen...