IT-Kollektivvertrag
2. Aufl. 2021
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S. 183Anhang III - zum Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Für die Ermittlung der Reisekostenentschädigungen im Zuge von Auslandsdienstreisen gelten der § 26 Z 4 EStG idF sowie die Verordnung der Bundesregierung, BGBl 1993/483, die gemäß § 75a RGV, idF BGBl 1994/665, als Bundesgesetz weiter gilt.
Die Bundesgesetzblätter sind bei der Print Media Austria AG (vormals Österreichische Staatsdruckerei AG) erhältlich.
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