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Hitz

IT-Kollektivvertrag

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3924-6

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Hitz - IT-Kollektivvertrag

§ 21 Schluss- und Übergangsbestimmungen

Wolfram Hitz

Übersicht


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I.
Grundsätzliches
1, 2

I. Grundsätzliches

1

Die „Schluss- und Übergangsbestimmungen des § 21 IT-KV beziehen sich (wie auch der Text besagt) auf die Einführung des Kollektivvertrages zum und haben daher nur mehr rechtshistorische Bedeutung.

2

Die Regelung umfasst die Verpflichtung, die Arbeitnehmer bis spätestens den Tätigkeitsfamilien und Vorrückungsstufen neu zuzuordnen. Auch gab es eine Garantie, dass das Ist-Gehalt zum Zeitpunkt der Umreihung vom Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes zum IT-Kollektivvertrag nicht unterschritten werden darf.

Wie bereits einleitend ausgeführt, haben die Regelungen keine praktische Bedeutung mehr und werden daher auch nicht eingehender erläutert.

IT-Kollektivvertrag

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