Hitz

IT-Kollektivvertrag

Kommentar

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3924-6

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Hitz - IT-Kollektivvertrag

§ 16 Lehrlingsentschädigungen

Wolfram Hitz

Übersicht


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I.
Gesetzliche Grundlagen
1
II.
Dauer des Lehrverhältnisses
2
III.
Höhe der Lehrlingsentschädigung
3–6
IV.
Kürzungsmöglichkeit der Lehrlingsentschädigung
7–10
V.
Weiterverwendungszeit/Behaltepflicht/Behaltezeit
11, 12
A.
Einstufung nach Ende des Lehrverhältnisses
13
B.
Einstufung in die Berufseinsteigerregelung
14–16

I. Gesetzliche Grundlagen

1

Bei der Beschäftigung von Lehrlingen sind die allgemeinen Vorschriften des BAG zu beachten. Ausschließlich in § 16 IT-KV werden Regelungen zur Lehrlingsentschädigung getroffen.

II. Dauer des Lehrverhältnisses

2

Die Dauer der einzuhaltenden Lehrzeit ist abhängig von der Art des Lehrberufes.

In IT-Betrieben werden in der Regel primär die beiden Berufe Informationstechnologe/-technologin – Informatik und Informationstechnologe/-technologin – Technik ausgebildet, die jeweils eine Lehrzeit von 3,5 Jahren haben. Nach Ablauf dieser Lehrzeit bzw allenfalls schon früher nach der erfolgreichen Ablegung einer Lehrabschlussprüfung endet das Lehrverhältnis und die Behalte- bzw Weiterverwendungszeit beginnt. Diese beträgt gem § 18 BAG drei Monate. Der Arbeitgeber, vormals Lehrberechtigte, hat in diesem Fall einen Kontrahierungszwang. Der Lehrlin...

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