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ASoK 7, Juli 2010, Seite 262

Ärztegesellschaften im Zentrum einer großen Strukturreform des Gesundheitswesens

Der Ministerrat hat am eine Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung (779 BlgNR 24. GP) beschlossen. Für Ärzte und Angehörige des zahnärztlichen Berufs bringt dies im Rahmen der Neupositionierung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung die Möglichkeit der Gründung einer Gruppenpraxis auch in der Rechtsform der GmbH. Für Gruppenpraxen wird ein – mit den Regelungen für selbständige Ambulatorien harmonisiertes – Zulassungsverfahren etabliert, um der Forderung des EuGH nach Gleichbehandlung dieser beiden Bereiche nachzukommen. Das im ÄrzteG 1998 bestehende Regelungsgebilde im Bereich der ärztlichen Qualitätssicherung soll Änderungen mit dem Ziel der Installierung eins partnerschaftlichen Modells zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherung erfahren. Die begleitend vorgesehenen Änderungen im Sozialversicherungsrecht sollen hierzu die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der (Zahn-)Ärzte in Form von Gruppenpraxen als Gesellschaft (mit beschränkter Haftung) mit den Träger der Krankenversicherung im Vertragspartnerbereich schaffen bzw. bei bereits bestehenden Regelungen Anpassungen und Er...

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