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Neue Kriterien für die Einstufung der Behinderung
Künftig wird es neue Kriterien für die Einschätzung des Grades der Behinderung bei Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung geben. Der Sozialminister hat – wie berichtet – eine neue Verordnung erarbeitet, die bei der Beurteilung der Schwere der Behinderung in verschiedenen Bereichen die auf dem Kriegsopferversorgungsgesetz basierende Richtsatzverordnung aus dem Jahr 1965 ersetzen und mit in Kraft treten soll. Berücksichtigung finden soll diese neue Einschätzungsverordnung laut einem Gesetzentwurf der Regierung betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (770 BlgNR 24. GP) insb. bei der Ausstellung eines Behindertenpasses, bei der etwaigen Gewährung einer erhöhten Familienbeihilfe, bei der Festsetzung des Freibetrags nach dem EStG und bei Anträgen auf Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gem. BEinstG. Für bereits laufende Verfahren sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Zudem soll, um Eingriffe in bestehende Rechte zu vermeiden, ein rechtskräftig festgestellter Behinderungsgrad weiter gelten.