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ZVers 3, Mai 2020, Seite 148

Unfallversicherung: Unfall durch erhöhte Kraftanstrengung

Art E.2 AUVB 2006

Das Anheben einer etwa 40 kg schweren Kiste ist mit „erhöhter Kraftanstrengung“ verbunden. Es liegt demnach ein grundsätzlich deckungspflichtiger Unfall im Sinne von Art E.2 AUVB 2006 vor.

Die Klägerin hat mit der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen, dem (unter anderem) die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallvorsorge (AUVB 2006) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise:

„B. Was ist versichert?

Wir bieten Versicherungsschutz, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt.

...

E. Was ist ein Unfall?

1. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

...

2. Als Unfall gelten auch:

– wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt oder durch ein gleichartiges Ereignis Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisci gezerrt oder zerrissen werden. Hinsichtlich krankhaft abnützungsbedingter Einflüsse findet insbesondere Abschnitt I ‚Einschränkungen der Leistung‘, Punkt 1. Anwendung.

...

I. Was ist bei den jeweiligen Leistungsarten zu beachten?

Einschränk...

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