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Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz – IRÄ-BG
Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem – unter anderem – das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das BetriebS. 262 spensionsgesetz, das Schauspielergesetz, das Väter-Karenzgesetz und das Mutterschutzgesetz geändert werden (771 BlgNR 24. GP):
Mit dieser Sammelnovelle sollen jene terminologischen Anpassungen vorgenommen werden, die aufgrund des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 (BGBl. I Nr. 29/2010), mit dem die Ausgleichsordnung beseitigt und ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen wurde, erforderlich sind. Wesentliche inhaltliche Änderungen sind damit nicht verbunden.
Im § 30 Abs. 4 AngG und im gleichlautenden § 30 Abs. 4 GAngG soll lediglich klargestellt werden, dass bei Insolvenzeröffnung vor Arbeitsantritt sowohl dem Masseverwalter – im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung dem Arbeitgeber mit Zustimmung des Sanierungsverwalters – als auch dem Angestellten ein Rücktrittsrecht zukommt.
Mag. Erwin Rath