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Bauherrenklausel in der Rechtsschutzversicherung
RSS-E 29/19
Die sogenannte Bauherrenklausel in der Rechtsschutzversicherung schließt aufgrund des erheblichen Konfliktpotenzials bei der Durchführung größerer Bauvorhaben, der hohen Streitwerte und der häufig aufwendigen Gutachten typische Schäden aus, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden stehen. Die Innenausstattung eines als Baukörper fertiggestellten Gebäudes gehört in der Regel nicht mehr zur „Errichtung“, die lediglich die körperliche Herstellung des Bauwerks umfasst. Insofern verwirklicht sich auch kein typisches Risiko des Bauvorhabens.
Der Versicherungsnehmer hat 2017 ein Haus gebaut. Unter anderem für die Ausstattung der Küche schloss er einen Werkvertrag ab. Möbel und Geräte wurden vereinbarungsgemäß im Dezember 2017 geliefert und montiert. Noch im Dezember 2017 stellte der Versicherungsnehmer einen Mangel am Geschirrspüler fest. Trotz diverser Reparaturen kam es im Laufe des Jahres 2018 zu mehreren Wasseraustritten und dadurch zu Beschädigungen des Holzdielenbodens. Der Versicherungsnehmer macht nunmehr Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten bzw Produkthaftungsansprüche gegen den Hersteller des Geschirrspülers geltend.
Die Antragsge...