GmbHG | GmbH-Gesetz
2. Aufl. 2018
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§ 10 SpaltG Besondere Zustimmungserfordernisse
Materialien: Stammfassung: EU-GesRÄG (BGBl 1996/304), RV 32 BlgNR 20. GP 6.
Literatur: Fragner, Ausgewählte Fragen des Aufgriffsrechts, GesRZ 2009, 155; Obradovic, Anteilsübertragung bei nicht verhältniswahrender Abspaltung, GesRZ 2013, 270; Thöni, Rechtsfolgen fehlerhafter GmbH-Gesellschafterbeschlüsse (1998); Tichy, Einführung und Aufhebung von Vinkulierungsklauseln und statutarischen Aufgriffsrechten mittels Mehrheitsbeschlusses? RdW 1998, 55; Weismann, Übertragungsbeschränkungen bei GmbH-Geschäftsanteilen (2008).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Anwendungsbereich | |
III. | Zustimmung des Anteilsinhabers (Abs 1) | |
IV. | Erhöhte Beschlussquoren (Abs 2) | |
V. | Beschränkte Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen (Abs 3) | |
VI. | Erteilen der Zustimmung (Abs 4) | |
VII. | Besonderheiten bei der Spaltung zur Aufnahme | |
VIII. | Nicht voll einbezahlte Geschäftsanteile |
I. Allgemeines
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§ 10 SpaltG normiert – parallel zu § 99 im Verschmelzungsrecht – dass in individuell eingeräumte Rechte von Anteilsinhabern nur dann eingegriffen werden darf, wenn sie der Spaltung ausdrücklich zustimmen oder ihnen im Gesellschaftsvertrag der aus der Spaltung hervorgehenden Gesellschaften gleichwe...