GmbHG | GmbH-Gesetz
2. Aufl. 2018
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Anhang § 29 ff Überschneidung der Zuständigkeiten von Aufsichtsrat und Generalversammlung
Literatur: Harrer, Kompetenzprobleme im Recht der GmbH, in FS Koppensteiner (2016) 129; Heidinger M., Besonderheiten des Aufsichtsrats in der GmbH, in Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat S. 851 § 40; Hügel, Aufsichtsratsveto und Entscheidungsbefugnis der Generalversammlung, GesRZ 1982, 305; Kastner, Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht, GesRZ 1982, 213; Schima, Weisung und Zustimmungsvorbehalt als Steuerungsmittel in der GmbH, in FS Koppensteiner (2016) 259.
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Die Generalversammlung steht in der Hierarchie der Organe einer GmbH an der Spitze. Die Geschäftsführer haben Beschlüssen der Gesellschafter nachzukommen. Hat die GmbH darüber hinaus einen (gesetzlich verpflichtenden oder freiwilligen) Aufsichtsrat, so stellt sich die Frage nach der Aufgabenverteilung bzw dem Zusammenwirken zwischen den Organen. Der Gesetzgeber hat dies nicht näher geregelt, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass die Bestimmungen über den Aufsichtsrat aus dem Aktienrecht übernommen wurden. Dort haben die Gesellschafter, die zusammen die Hauptversammlung bilden, im Vergleich mit der GmbH jedoch weitaus weniger Einfluss, d...