GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 14 TP 2 Amtliche Ausfertigungen
Literatur
Arnold , Die gebühren- und verkehrsteuerrechtlichen Bestimmungen im AbgÄG 1985, ZGV 1985, 23; Feuchtinger/Wolf, Erhöhte Gebühren für Standortverlegung rechtswidrig, SWK 2001, 253; Fellner, Gebührenrechtlich maßgebliche Gesetzesbeschlüsse zum Jahresende 2009, SWK 2010, 52.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlegendes | |
II. | Die amtlichen Ausfertigungen des Abs 1 Z 1 | |
III. | Erhöhter Tarif für freie Berufe (Z 2) | |
IV. | Verleihung der Staatsbürgerschaft (Z 3) | |
V. | Bergführerbuch, Trägerlegitimation (Z 4, 5) | |
VI. | Überführung einer Leiche (Z 6, 7) | |
VII. | Bergrechtlliche Ausfertigungstatbestände (Z 8, 9) | |
VIII. | Bewilligung der Namensänderung (§ 14 TP 2 Abs 1 Z 10 sowie Abs 2) |
I. Grundlegendes
1
Diese Tarifpost normiert die Gebührenpflicht für amtliche Ausführungen iZm Verleihung/Ernennung von (Berufs-)Berechtigungen. Von den darin taxativ aufgezählten Ausfertigungen sind manche rechtserzeugend und andere rechtsbezeugend. Die Schriftenfiktion des § 11 Abs 2 gilt auch für § 14 TP 2.
2
Die festen Gebühren sind für die einzelnen Tatbestände verschieden hoch festgelegt. Die Abstufung erfolgte unter Bedachtnahme auf die Bedeutung, die die amtliche Ausfertigung...