GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 4 Steuerschuldner, Entstehung des Steueranspruches
Literatur
Mayr, Das neue Digitalsteuergesetz 2020, RdW 2019, 264; Reinold, Österreich führt eine Digitalsteuer ein, MR-Int 2019, 3.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Steuerschuldner | |
II. | Entstehung des Steueranspruchs | |
III. | Berichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage |
I. Steuerschuldner
1
Gemäß § 4 Abs 1 DiStG ist derjenige Onlinewerbeleister (§ 2 Abs 1 DiStG) Steuerschuldner der Digitalsteuer, der Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung einer Onlinewerbeleistung iSd § 1 DiStG hat. Dies gilt auch, wenn der Onlinewerbeleister nicht Eigentümer der digitalen Schnittstelle ist. § 4 Abs 1 DiStG ist damit im Wesentlichen § 3 Abs 1 WerbeAbgG nachempfunden, auch wenn das Wort „Abgabenschuldner“ durch „Steuerschuldner“ ersetzt wird. Steuerschuldner sind die Onlinewerbeleister gem § 2 Abs 1 DiStG mit dem jeweiligen Entgelt für ihre Onlinewerbeleistungen. Die Regelungen zur Haftung des inländischen Auftraggebers in § 3 Abs 1 WerbeAbgG wurden jedoch nicht in das Digitalsteuergesetz übernommen.
2
Es kann nach den Anforderungen des § 4 Abs 1 DiStG nur ein Onlinewerbeleister iSd § 2 Abs 1 DiStG Steuerschuldner sein. Als Steuerschuldner kommen also nur Unternehmen in Betracht, die ...