GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 3 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
Literatur
Harb, Das neue Werbeabgabegesetz 2000, SWK 2000, S 748; Leithner, Kurzkommentar zur Werbeabgabe (2001).
Übersicht der Kommentierung
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I. Bemessungsgrundlage
A. Entgelt iSd § 4 UStG
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Bemessungsgrundlage der Digitalsteuer ist gem § 3 Abs 1 DiStG das Entgelt, das der Onlinewerbeleister von einem Auftraggeber erhält. Wie bei der Werbeabgabe in § 2 Abs 1 WerbeAbgG wird im Hinblick auf das Entgelt auf § 4 UStG abzustellen sein. Demnach ist Entgelt „alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten“. Der Entgeltbegriff des § 4 UStG ist also aus der Sicht des Leistungsempfängers definiert. Dies entspricht der Formulierung in § 3 Abs 1 DiStG, wonach das Entgelt alles ist, was der Onlinewerbeleister von einem Auftraggeber erhält. Entgelt iSd § 3 Abs 1 DistG ist also alles, was der Empfänger (Onlinewerbende) zur Erlangung der Onlinewerbeleistung aufzuwenden hat (Entgeltlichkeitszusammenhang). Grundsätzlich entspricht die Bestimmung § 2 Abs 1 WerbeAbgG, weshalb auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann.
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Bemessungsgrundlage ist das Netto-Entgelt der Onlinewerbeleistung, also das „di...