GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Literatur
Baum, Zur Werbeabgabe in Österreich – Tendenzen und Herausforderungen (2015); Geringer, Der Entwurf für das Digitalsteuergesetz 2020 aus Sicht des EU-Beihilfenrechts, ÖStZ 2019, 393; Hochhauser, Entwurf einer österreichischen Digitalsteuer nach dem Vorbild der EU-Digital Services Tax, FJ 2019, 95; Schaunig, Die Werbeabgabe im Onlinezeitalter: Zukunftshoffnung oder Auslaufmodell?, taxlex 2017, 348.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemein | ||
II. | Onlinewerbeleister – Abs 1 | ||
A. | Allgemein | ||
B. | Umsatzgrenzen | ||
C. | Verbotene staatliche Beihilfe? | ||
III. | Nutzer – Abs 2 | ||
IV. | Digitale Schnittstelle – Abs 3 | ||
V. | IP-Adresse – Abs 4 |
I. Allgemein
1
§ 2 enthält die Begriffsdefinitionen des DiStG. Den Gesetzesmaterialien zufolge lehnen sich die Definitionen des § 2 zum einen an die Definitionen des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Digital-Services-Tax-Richtlinie an, zum anderen sind die Formulierungen zum Teil an jene im WerbeAbgG angelehnt, um so auch das bereits bestehende Konzept zu übernehmen.
II. Onlinewerbeleister – Abs 1
A. Allgemein
2
„Onlinewerbeleister“ sind nach der Definition des § 2 Abs 1 DiStG „Unternehmen, die Onlinewerbeleistungen gegen Entgelt erbringen oder dazu beitragen“. Onlinewerbeleister ist demnach jeder