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Bergmann/Pinetz (Hrsg)

GebG | Gebührengesetz

Kommentar inkl. GSpG, VersStG und WerbeAbgG

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4024-2

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Bergmann/Pinetz (Hrsg) - GebG | Gebührengesetz

§ 2 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe

Philipp Stanek

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Bemessungsgrundlage
A.
Entgelt iSd § 4 UStG
13
B.
Bemessungsgrundlage
47
C.
Berechnung
810
II.
Steuersatz

I. Bemessungsgrundlage

A. Entgelt iSd § 4 UStG

1

Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe ist gem § 2 Abs 1 WerbeAbgG das Entgelt iSd § 4 UStG, das der Übernehmer des Werbeauftrages dem Auftraggeber in Rechnung stellt. Nach § 4 UStG ist Entgelt „alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten“. Der Entgeltbegriff des § 4 UStG ist aus der Sicht der Leistungsempfängers definiert. Dieser umfasst alles, was der Empfänger iVm dem Zweck der Erlangung der Leistung aufzuwenden hat (Entgeltlichkeitszusammenhang). Dabei ist es unbeachtlich ob dieses Entgelt an den leistenden Unternehmer direkt oder mit seinem Einverständnis oder auf sein Verlangen an einen Dritten geleistet wird. § 2 WerbeAbgG geht jedoch von der Sicht des Auftragnehmers aus und stellt darauf ab, was dieser dem Auftraggeber in Rechnung stellt.

2

Dies macht jedoch nicht jede vom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Leistung zu Entgelt iSd § 2 Abs 1 WerbeAbgG, da dafür nach den klaren A...

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