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Bergmann/Pinetz (Hrsg)

GebG | Gebührengesetz

Kommentar inkl. GSpG, VersStG und WerbeAbgG

2. Aufl. 2020

Print-ISBN: 978-3-7073-4024-2

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Bergmann/Pinetz (Hrsg) - GebG | Gebührengesetz

§ 8 Amtlicher Gebrauch

Philipp Stanek

Literatur

Burgstaller, Anzeigepflicht der Notariatskammer gem § 84 StPO, JBl 1991, 344; Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3 (1996); Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht11 (2015); Stanek, Die Ersatzbeurkundung des § 18 Abs 4 GebG durch Erklärungen vor Gerichten und anderen Behörden, taxlex 2017, 328; Twardosz, Ersatzbeurkundung durch Erklärungen vor Gerichten oder Behörden, ÖStZ 2017, 572; Hinterhofer/Oshidari, System des österreichischen Strafverfahrens (2017).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
A.
Zweck der Bestimmung
1, 2
B.
Anwendungsbereich
3, 4
II.
Amtlicher Gebrauch
A.
Allgemein
5
B.
Schriften und Urkunden
6- 9
C.
Öffentliche Behörde, Gericht, Amt oder öffentliche Kasse
10- 13
D.
Gebrauch bzw Verwendung
14- 20
E.
Ausnahmen

I. Allgemeines

A. Zweck der Bestimmung

1

Der Zweck des § 8, der in erster Linie eine Legaldefinition des Begriffes „Amtlicher Gebrauch“ enthält, ist es, eine gebührenrechtliche Erfassung solcher Schriften und Urkunden sicherzustellen, die bei ihrer Erstellung keine Gebührenpflicht ausgelöst haben, die jedoch später durch einen amtlichen Gebrauch Verwendung finden. Im Zeitpunkt der Vornahme des amtlichen Gebrauches lässt § 8 GebG daher einen Gebührenanspruch für Schriften u...

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