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Bergmann/Pinetz (Hrsg)

GebG | Gebührengesetz

Kommentar inkl. GSpG, VersStG und WerbeAbgG

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4024-2

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Bergmann/Pinetz (Hrsg) - GebG | Gebührengesetz

§ 2 Versicherungsentgelt

Erik Pinetz/Christoph Schimmer

Übersicht der Kommentierung


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I.
Grundlagen
16
II.
Verrechnung von Gewinnanteilen gem § 2 Abs 2 FSchStG
7

I. Grundlagen

1

§ 2 FSchStG definiert das Versicherungsentgelt und damit (grundsätzlich) die Bemessungsgrundlage der Feuerschutzsteuer. Zudem ist die Entgegennahme von Versicherungsentgelt aber auch Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerpflicht in § 1 Abs 1 FSchStG. Es ist daher davon auszugehen, dass das Verständnis des Versicherungsentgelts in § 1 und § 2 FSchStG ident ist. Das Versicherungsentgelt iSd § 2 Abs 1 FSchStG ist das Versicherungsentgelt mit Ausnahme der vom Versicherungsnehmer gesondert angeforderten Feuerschutzsteuer selbst. Zur Berechnung einer Polizze mit Feuerschutzsteuer und Versicherungssteuer vgl BMF-010206/0069-VI/5/2008, VersSt-Protokoll, Pkt 18.

2

§ 2 Abs 1 Satz 1 FSchStG definiert das Versicherungsentgelt als jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist. Dies entspricht der Regelung des § 3 Abs 1 VersStG, weshalb grundsätzlich auf die Kommentierung dazu verwiesen werden kann. Beispiele für steuerpflichtiges Versicherungsentgelt sind etwa:

  • Prämien

  • Beiträge

  • Vorbeiträge

  • Vorschüsse

  • Nachschüsse

  • Umlagen

  • Eintrittsgelder

  • Kosten für die Ausfertigung des Versicherungss...

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