GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 2 Versicherungsverträge
Literatur
Kämper/Rauert, Der Einnahmenpool im Versicherungsteuerrecht, Ubg 2013, 109; Capelare/Schaunig/Zopf, Das „Versicherungsverhältnis“ im Rahmen der Versicherungs- und Umsatzsteuer (Teil I), SWK 2017, 1477.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen der Bestimmung | ||
II. | Die Tatbestände im Einzelnen | ||
A. | Vereinbarungen mit Versicherungscharakter | ||
B. | Kautionsversicherungen/Bürgschaftsversicherungen |
I. Grundlagen der Bestimmung
1
Aus Sicht der historischen Entwicklung ist die Bestimmung des § 2 VersStG von einer hohen Rechtskontinuität geprägt. Seit dem deutschen VersStG 1922 (dRGBl 1922, 400) ist die Bestimmung – trotz Rechtsüberleitungen und Wiederverlautbarungen – inhaltlich unverändert beibehalten worden.
2
§ 2 Abs 1 VersStG hat einen rein deklarativen Charakter. Es handelt sich um eine Erläuterung zu § 1 Abs 1 VersStG, wobei § 2 Abs 1 VersStG den in § 1 Abs 1 VersStG definierten Besteuerungsgegenstand des VersStG weder erweitert noch ergänzt. Auch wenn die Bestimmung den Begriff des Versicherungsvertrags verwendet und insofern die Annahme naheliegt, dass damit eine eigene Definition des nach diesem Gesetz steuerpflichtigen Versicherungsvertrags geschaffen werden soll, handelt es sich bloß um eine zusätzliche Erläuterung des in § 1 VersStG verwendeten Begriffs „aufgru...