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Unfallversicherung: Unterscheidung zwischen Neubemessung einer nach Erstbemessung noch nicht eindeutig feststehenden dauernden Invalidität (samt dafür maßgebender Vierjahresfrist) und einer nicht an diese Frist gebundenen Bekämpfung einer (strittigen) Erstbemessung
Art 7.6 AUVB 2008
Der vom beklagten Versicherer behauptete Widerspruch zu den OGH-Entscheidungen vom , 7 Ob 195/14y, und vom , 7 Ob 47/16m, liegt schon deshalb nicht vor, weil die Vorinstanzen keine Neubemessung vorgenommen haben, sondern eine Erstbemessung, bei der der Kläger einen über der Einschätzung der Beklagten gelegenen Invaliditätsgrad nachzuweisen vermochte.
Siehe unten die Anmerkung von Walter Kath zu .