GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 29 Geschäftsführung ohne Auftrag
Literatur
Arnold, Glosse zu VwGH 2755/77, AnwBl 1980, 158; derselbe, Glosse zu VwGH 94/16/0101, AnwBl 1995, 141; Fischerlehner, Glosse zu UFS RV/0719-L/03, UFSaktuell 2004, 134; Petritz, Der UFS und die Gebührenrichtlinien (Teil 1), UFSaktuell 2007, 166; Bavenek-Weber, Glosse zu UFS RV/0739-L/05, UFSaktuell 2008, 224; Spornberger, Der Dritte im Gebührenrecht, taxlex 2009, 220.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Bedeutung und Anwendungsvoraussetzung des § 29 | |
II. | Inlandsurkunden | |
III. | Auslandsurkunden | |
IV. | Genehmigung und Vorteilserlangung | |
V. | Entstehung der Gebührenschuld |
I. Bedeutung und Anwendungsvoraussetzung des § 29
1
Die Bestimmung des § 29 ergänzt die allgemeine Regelung über die Gebührenschuldnerschaft des § 28 als lex specialis um zwei Tatbestände, in denen ein Geschäftsführer ohne Auftrag im fremden Namen bestimmte faktische gebührenrechtlich relevante Handlungen vornimmt. Die Bestimmung unterscheidet dabei zwischen Inlands- und Auslandsurkunde (siehe § 29 Rz 4 ff). Der Geschäftsführer ohne Auftrag wird in diesen Fällen – sofern keine Genehmigung oder Vorteilserlangung durch den ohne Auftrag Vertretenen erfolgt – selber Gebührenschuldner. Wi...