GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 14a
Literatur
Fellner, Neuerungen im Gebührenrecht, taxlex 2007, 418; Gaier, Was ist Inflation, und wie wird sie gemessen? SWK 2007, S 918; Hilber, Aktuelle Verordnungen des BMF, ecolex 2007, 643; oV, BMF-Information zur Valorisierung der festen Gebührensätze, ; Gaier, Keine Valorisierung der festen Gebührensätze ab dem , SWK 2008, S 717; derselbe, Und immer wieder die Gebühren, SWK 2009, S 766; derselbe, Die Erhöhung der festen Gebührensätze und der Wunsch nach der Abschaffung des Gebührengesetzes, SWK 2011, S 938.
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Mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 (BBG 2007) wurde in § 14a eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen zur Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 geschaffen. Laut den Gesetzesmaterialien sollen die Gebührensätze des § 14 im Ausmaß der Inflationsrate jährlich angehoben werden. Die „jährliche Kundmachung aller Gebührensätze“ soll der Rechtssicherheit des Anwenders dienen. Das BBG 2007 wurde am kundgemacht, § 14a trat am in Kraft.
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Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015) wurde die Verordnungsermächtigung zur Erhöhung der in § 14 angeführten Gebührensätze auf die in § 11 Abs 3 angeführten Ge...