GebG | Gebührengesetz
2. Aufl. 2020
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§ 1
Literatur
Rief, Schriftengebühr gemäß § 14 TP 11 GebG richtlinienwidrig? ; Arnold, Umsatzsteuer und Gebühren im Sinn der Finanzwissenschaft, ; derselbe, Umsatzsteuer und Gebühren im Sprachgebrauch des Gemeinschaftsrechts, ; Leitgeb, Die neue Richtlinie zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen, SWI 2010, 206; Bavenek-Weber, Die Bedeutung des Zivilrechts bei Gebühren, Verkehrsteuern und Abgaben nach dem Glücksspielgesetz, BFGjournal 2014, 205.
Übersicht der Kommentierung
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I. Anwendungsbereich und Aufbau
1
In § 1 wird der Anwendungsbereich des GebG bestimmt. Demnach sind von den Gebühren iSd GebG Schriften und Amtshandlungen nach Maßgabe der §§ 10 bis 14a (II. Abschnitt) sowie Rechtsgeschäfte nach Maßgabe der § 15 bis 33 (III. Abschnitt) umfasst. Beide Abschnitte bestehen aus einem allgemeinen Teil und einer Tarifbestimmung, in der die einzelnen gebührenpflichtigen Schriften, Amtshandlungen und Rechtsgeschäfte im Detail geregelt sind. Die allgemeinen Bestimmungen der § 1 bis 9 (I. Abschnitt) sowie die Schussbestimmungen der § 34 ff (IV. Abschnitt) gelten grundsätzlich sowohl für Schriften und Amtshandlungen als ...