GebG | Gebührengesetz
1. Aufl. 2018
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§ 3 Abgabenschuldner, Entstehung des Abgabenanspruches, Haftung
Literatur
Harb, Das neue Werbeabgabegesetz 2000, SWK 2000, S 492; Baumgartner/Karner/Wurzer, Die Werbeabgabe im Überblick, taxlex 2007, 190; Grabner, Von der Ankündigungsabgabe zur Werbeabgabe, RFG 2011, 135; Ludwig, Grundsätzliche Bestimmungen über die Werbeabgabe nach dem Werbeabgabegesetz 2000, FJ 2012, 174; Punzhuber/Fragner, Werbeabgabe bei Prospektwerbung, SWK 2013, 668.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Abgabenschuldner | ||
II. | Haftung | ||
A. | Haftung des inländischen Auftraggebers bei ausländischen Auftragnehmern | ||
B. | Subsidiäre Haftung desjenigen, in dessen Interesse der Auftrag durchgeführt wird | ||
III. | Entstehung des Abgabenanspruches | ||
IV. | Berichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage | ||
V. | Wechsel der Besteuerungsart |
I. Abgabenschuldner
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Gemäß § 3 Abs 1 Satz 1 WerbeAbgG ist derjenige Abgabenschuldner der Werbeabgabe, der Anspruch auf das Entgelt für die Durchführung einer Werbeleistung iSd § 1 WerbeAbgG hat. Entscheidend ist also, wer Anspruch auf ein Entgelt für die Durchführung einer Werbeleistung hat und damit Auftragnehmer des Werbenden ist. Abgabenschuldner ist damit in aller Regel das die Werbeleistung ausführende Unternehmen (Medienunternehmer oder Werbeleister), dass sich gegenüber dem Auft...