Csaszar/Lenneis/Wanke

FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1634-6

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Csaszar/Lenneis/Wanke - FLAG | Familienlastenausgleichsgesetz

§ 25 [Meldepflicht]

Hermann Hebenstreit

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Meldepflichten
1
1.
Verweis auf § 12 ein Redaktionsversehen
1
2.
Tatsachen, Änderungen
2
3.
Tatsachen, die den Anspruch auf FB betreffen
3
a)
Rechtsprechung des VwGH
3
b)
Rechtsprechung des UFS
3
c)
Beispiele aus Wittmann/Papacek (§ 25, 1)
3
4.
Änderungen, die bekannt zu geben sind
4
II.
Sanktionen bei Unterlassen
5

I. Meldepflichten

1. Verweis auf § 12 ein Redaktionsversehen

1

Der Verweis auf „§ 12“ ist mE ein Redaktionsversehen, welches mit der ab (s BGBl I 1998/79) außer Kraft getretenen ursprünglichen Fassung des § 12 (s BGBl 1980/269), die vorsah, dass das Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht durch Beschluss eine geeignete Person ermächtigen konnte, die FB an Stelle des Anspruchsberechtigten in Empfang zu nehmen, im Zusammenhang stehen dürfte.

Denn seit normiert § 12 die Verpflichtung des Wohnsitzfinanzamtes, den Antragsteller – zu den Anspruchsberechtigten s Ausführungen zu den §§ 2, 3 und 6 – über den entstandenen Anspruch auf Bezug der FB sowie die/den Bezieherin/Bezieher (in der Folge kurz: Bezieher) der FB über die bevorstehende Einstellung der Auszahlung der FB durch Zusendung einer Mitteilung zu informieren (s § 12 Rz 5) und ...

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