Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 34. Kosten des Umlegungsverfahrens

Geuder/Fuchs

Anmerkungen:

1) § 34 wurde mit der Nov LGBl 2009/25 neu gefasst.

2) Wird ein Umlegungsantrag von der Gemeinde – gemäß § 23 Abs 1 im öffentlichen Interesse liegend – eingebracht, so bestehen rechtliche Bedenken, den in einem solchen Fall gezwungenen Eigentümern die Kosten aufzuhalsen.

Bauordnung für Wien

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