Geuder/Fuchs
Bauordnung für Wien
Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen
3. Aufl. 2014
Print-ISBN: 978-3-7073-3140-0
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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien
§ 34. Kosten des Umlegungsverfahrens
Anmerkungen:
1) § 34 wurde mit der Nov LGBl 2009/25 neu gefasst.
2) Wird ein Umlegungsantrag von der Gemeinde – gemäß § 23 Abs 1 im öffentlichen Interesse liegend – eingebracht, so bestehen rechtliche Bedenken, den in einem solchen Fall gezwungenen Eigentümern die Kosten aufzuhalsen.