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Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

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Bauordnung für Wien (3. Auflage)

S. 995TARIF II - über das Ausmaß der Kommissionsgebühren

A. Allgemeiner Teil

Die Pauschbeträge für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes be- tragen, soweit hiefür nicht eine Gebühr nach einer Post des Besonderen Teiles die-ses Tarifes zu entrichten ist, für jedes teilnehmende Amtsorgan und jede angefangene halbe Stunde


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 7.30 Uhr und 15.30 Uhr
7,63 Euro
2
. an Werktagen mit Ausnahme von Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr sowie 15.30 Uhr und 22.00 Uhr, weiters an Samstagen zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr
11,62 Euro
3.
an Werktagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des folgenden Tages sowie an Sonn- und Feiertagen
17,07 Euro

B. Besonderer Teil

Die Pauschbeträge für Amtshandlungen der Behörde außerhalb des Amtes betragen für


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1.
Überwachungsdienste gemäß § 25 Abs. 3 des Veranstaltungs-gesetzes durch einen technischen Beamten oder einen Feuer-wehrbeamten für jedes entsendete Organ
a)
bei einer Veranstaltung (Vorstellung) allgemein
1.
bis zu drei Stunden
47,23 Euro
2.
bis zu sechs Stunden
76,30 Euro
3.
über sechs Stunden
94,47 Euro
b)
bei einer Generalprobe oder einer abschließenden Büh-nenprobe (Stellprobe) für jede angefangene Stunde
1.
an Werktagen mit Ausnahme v...

Bauordnung für Wien

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