Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 29. Belastungen

Geuder/Fuchs

Anmerkungen:

1) Gemäß § 134 Abs 6 begründen solche Rechte insoweit eine Parteistellung, als die Behörde über die Entschädigung zu entscheiden hat. In Betracht kommen vor allem Baurechte, Dienstbarkeiten und Reallasten. Vgl auch § 33 Abs 1 Z 2.

2) Im Grundbuch.

Bauordnung für Wien

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