Bauordnung für Wien
3. Aufl. 2014
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§ 6. Strafbestimmungen
Anmerkung:
1) Der Geldbetrag wurde mit der Nov LGBl 2001/78 geändert. Gemäß § 16 Abs 2 VStG darf die zulässige Ersatzfreiheitsstrafe 6 Wochen nicht überschreiten (materielle Derogation).