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Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentierte Gesetzesausgabe samt Nebengesetzen und wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen

3. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3140-0

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Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 2. Pflichten des für die Bauführung Verantwortlichen

Anmerkungen:

1) Unnötig ist jeder Baulärm, der bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit sich nicht ergibt.

2) Eine solche V wurde bisher nicht erlassen.

3) Baulärm kann also auch durch Nichtbaugewerbetreibende (zB Spengler) erzeugt werden.

4) ZB bei der Pfuscherei.

Bauordnung für Wien

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